Die eigenen Rechte kennen: neuer Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ist bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch immer nicht genügend bekannt. Aber auch Gerichte wenden das Gleichstellungsgesetz oft nicht oder falsch an. Genau hier setzen die Website www.gleichstellungsgesetz.ch und ein neuer Ratgeber durch umfassende Informationen an und unterstützen alle Beteiligten auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) vom 1. Juli 1996 verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben: Von der Anstellung über den Lohn, die Weiterbildung, Beförderung, Aufgabenzuteilung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und die Kündigung bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es essentiell, die eigenen Rechte zu kennen, um sie selbstbewusst einfordern zu können.
Seit 1998 werden alle deutschsprachigen Entscheide zu Diskriminierungen im Erwerbsleben in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch aufgeschaltet. Interessierte finden auf der Webseite zusätzlich zu den Entscheiden und relevanten Gesetzestexten auch eine Wegleitung durch die kantonalen Gerichtsinstanzen.
Im Jahr 2018 wurden 48 neue Fälle aufgeschaltet. Per Ende Dezember 2018 waren damit total 814 Fälle in der Datenbank dokumentiert. Die neu dokumentierten Fälle zeigen, dass es nach wie vor besonders in den Bereichen Lohngleichheit, diskriminierende Kündigung und sexuelle und sexistische Belästigung zu Ungleichbehandlungen kommt.
Neben Lohndiskriminierung und sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz ist weiterhin ein Anstieg von Fällen, in denen es um Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft geht, festzustellen. Wie virulent das Thema ist, illustriert der Fall einer Service Managerin (Fall Nr. 346) aus dem Jahr 2017 auf www.gleichstellungsgesetz.ch. Mit der neuen Stichwortsuche kann auf www.gleichstellungsgesetz.ch neu auch nach Fällen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität gesucht werden, so zum Beispiel Fall Nr. 344, wo ein*e Lagerist*in aufgrund ihrer Transidentität Anzüglichkeiten und verbalen sexistischen Entgleisungen am Arbeitsplatz ausgesetzt war. Damit werden auch solche Diskriminierungen im Erwerbsleben sichtbarer gemacht.
In beiden Fällen kam es zu einer durch die kantonale Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz erzielten Einigung, bei welcher die Arbeitgeberinnen sich zur Zahlung einer Entschädigung verpflichteten.
Bewährter Ratgeber neu für alle Kantone
Der konstante Anstieg der auf www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentierten Fälle zeigt aber auch, dass das Gleichstellungsgesetz immer noch nicht genügend bekannt ist – weder bei Arbeitnehmenden noch bei Arbeitgebenden, aber auch nicht bei den Gerichten. Letzteres verdeutlicht die Analyse der kantonalen Rechtsprechung nach Gleichstellungsgesetz, welche 2017 im Auftrag des
Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann erstellt wurde: In zahlreichen Fällen haben Gerichte das Gleichstellungsgesetz nicht oder falsch zur Begründung eines Urteils herangezogen.
Neu gibt es auf der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch einen deutschsprachigen "kantonsunabhängigen" Ratgeber. Dieser gibt Auskunft über allgemeingültige Informationen zum Gleichstellungsgesetz und verweist für kantonale Besonderheiten auf die Verfahrensabläufe der jeweiligen Kantone auf der Website www.gleichstellungsgesetz.ch. Der Ratgeber erläutert alle Anwendungsbereiche des Gesetzes anhand von Beispielen und gibt Tipps zum konkreten Vorgehen, falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermuten. Wie die beiden oben erwähnten Beispiele zeigen, spielen dabei auch die kantonalen Schlichtungsbehörden nach Gleichstellungsgesetz eine bedeutende Rolle.
Informationen für alle Landesteile
www.gleichstellungsgesetz.ch und der "kantonsunabhängige" deutschsprachige Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz sind ein Kooperationsprojekt aller Deutschschweizer Fachstellen für Gleichstellung. Kantonsspezifische deutschsprachige Ratgaber liegen für die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Wallis und Zürich vor.
Die Rechtsprechung zu Fällen aus der französischsprachigen Schweiz ist auf www.leg.ch
publiziert. Kantonsspezifische französischsprachige Ratgeber gibt es in den Kantonen Waadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura und Wallis.
Fälle aus der italienischsprachigen Schweiz finden sich auf www.sentenzeparita.ch.
Für Auskünfte und weitere Informationen:
Binh Tschan (Deutsch), Juristin der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich,
Tel. 044 412 48 63
Colette Fry (français), Directrice du Bureau de la promotion de l'égalité entre femmes et hommes et de prévention des violences domestiques du canton de Genève,
Tel. 022 388 74 50
Rachele Santoro (italiano), Delegata per le pari opportunità,
Tel. 091 814 45 00
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Die eigenen Rechte kennen: neuer Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ist bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch immer nicht genügend bekannt. Aber auch Gerichte wenden das Gleichstellungsgesetz oft nicht oder falsch an. Genau hier setzen die Website www.gleichstellungsgesetz.ch und ein neuer Ratgeber durch umfassende Informationen an und unterstützen alle Beteiligten auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) vom 1. Juli 1996 verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben: Von der Anstellung über den Lohn, die Weiterbildung, Beförderung, Aufgabenzuteilung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und die Kündigung bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es essentiell, die eigenen Rechte zu kennen, um sie selbstbewusst einfordern zu können.Konstanter Anstieg dokumentierter Diskriminierungsfälle
Seit 1998 werden alle deutschsprachigen Entscheide zu Diskriminierungen im Erwerbsleben in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch aufgeschaltet. Interessierte finden auf der Webseite zusätzlich zu den Entscheiden und relevanten Gesetzestexten auch eine Wegleitung durch die kantonalen Gerichtsinstanzen. Im Jahr 2018 wurden 48 neue Fälle aufgeschaltet. Per Ende Dezember 2018 waren damit total 814 Fälle in der Datenbank dokumentiert. Die neu dokumentierten Fälle zeigen, dass es nach wie vor besonders in den Bereichen Lohngleichheit, diskriminierende Kündigung und sexuelle und sexistische Belästigung zu Ungleichbehandlungen kommt. Neben Lohndiskriminierung und sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz ist weiterhin ein Anstieg von Fällen, in denen es um Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft geht, festzustellen. Wie virulent das Thema ist, illustriert der Fall einer Service Managerin (Fall Nr. 346) aus dem Jahr 2017 auf www.gleichstellungsgesetz.ch. Mit der neuen Stichwortsuche kann auf www.gleichstellungsgesetz.ch neu auch nach Fällen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität gesucht werden, so zum Beispiel Fall Nr. 344, wo ein*e Lagerist*in aufgrund ihrer Transidentität Anzüglichkeiten und verbalen sexistischen Entgleisungen am Arbeitsplatz ausgesetzt war. Damit werden auch solche Diskriminierungen im Erwerbsleben sichtbarer gemacht. In beiden Fällen kam es zu einer durch die kantonale Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz erzielten Einigung, bei welcher die Arbeitgeberinnen sich zur Zahlung einer Entschädigung verpflichteten.Bewährter Ratgeber neu für alle Kantone
Der konstante Anstieg der auf www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentierten Fälle zeigt aber auch, dass das Gleichstellungsgesetz immer noch nicht genügend bekannt ist – weder bei Arbeitnehmenden noch bei Arbeitgebenden, aber auch nicht bei den Gerichten. Letzteres verdeutlicht die Analyse der kantonalen Rechtsprechung nach Gleichstellungsgesetz, welche 2017 im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann erstellt wurde: In zahlreichen Fällen haben Gerichte das Gleichstellungsgesetz nicht oder falsch zur Begründung eines Urteils herangezogen. Neu gibt es auf der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch einen deutschsprachigen "kantonsunabhängigen" Ratgeber. Dieser gibt Auskunft über allgemeingültige Informationen zum Gleichstellungsgesetz und verweist für kantonale Besonderheiten auf die Verfahrensabläufe der jeweiligen Kantone auf der Website www.gleichstellungsgesetz.ch. Der Ratgeber erläutert alle Anwendungsbereiche des Gesetzes anhand von Beispielen und gibt Tipps zum konkreten Vorgehen, falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermuten. Wie die beiden oben erwähnten Beispiele zeigen, spielen dabei auch die kantonalen Schlichtungsbehörden nach Gleichstellungsgesetz eine bedeutende Rolle.Informationen für alle Landesteile
www.gleichstellungsgesetz.ch und der "kantonsunabhängige" deutschsprachige Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz sind ein Kooperationsprojekt aller Deutschschweizer Fachstellen für Gleichstellung. Kantonsspezifische deutschsprachige Ratgaber liegen für die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Wallis und Zürich vor. Die Rechtsprechung zu Fällen aus der französischsprachigen Schweiz ist auf www.leg.ch publiziert. Kantonsspezifische französischsprachige Ratgeber gibt es in den Kantonen Waadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura und Wallis. Fälle aus der italienischsprachigen Schweiz finden sich auf www.sentenzeparita.ch. Für Auskünfte und weitere Informationen:Wir leben im Kanton Schwyz
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